Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit unterschiedlichen körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Das betrifft sowohl den öffentlichen Raum, digitale Angebote als auch den Zugang zu Informationen und Kommunikation. Ziel ist es, Hindernisse zu beseitigen und eine gleichberechtigte Teilhabe für alle zu ermöglichen.
Barrierefreiheit bietet zahlreiche Vorteile für Unternehmen und Nutzer:innen gleichermassen. Barrierefreie digitale Angebote ermöglichen den Zugang zu einer breiteren Zielgruppe, einschliesslich der wachsenden Anzahl älterer Internetnutzer:innen. Durch eine barrierefreie Gestaltung werden Websites übersichtlicher und benutzerfreundlicher, was nicht nur Menschen mit Einschränkungen, sondern allen Nutzenden zugutekommt. Unternehmen, die sich für Barrierefreiheit engagieren, werden als sozial verantwortliche Akteure wahrgenommen, was ihr Image positiv beeinflusst. Sie können schon heute zukünftigen rechtlichen Anforderungen gerecht werden, um so mögliche Sanktionen zu vermeiden. Zudem führt die Auseinandersetzung mit Barrierefreiheit oft zu kreativen Lösungen und Innovationen, die die Nutzererfahrung insgesamt verbessern.
Barrierefreiheit ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch eine Notwendigkeit. Millionen von Menschen weltweit leben mit Beeinträchtigungen und stossen täglich auf Hürden, die ihre Selbständigkeit einschränken. Doch Barrierefreiheit nützt nicht nur diesen Menschen – sie erleichtert das Leben für alle. Ein Beispiel sind Videos mit Untertitel, die nicht nur Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung hilft, sondern auch Menschen in lauten Umgebungen, die eine andere Sprache sprechen oder die Inhalte schneller erfassen möchten.
Es gibt zahlreiche gesetzliche Vorgaben, die Barrierefreiheit fördern, wie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz oder die EU-Richtlinien zur digitalen Barrierefreiheit. Doch Gesetze allein reichen nicht aus – es braucht ein Umdenken in der Gesellschaft. Unternehmen, Städte und Institutionen müssen aktiv Barrierefreiheit umsetzen und als Standard betrachten.
In der Schweiz gibt es das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) welches staatliche Stellen verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Websites, Apps und Online-Dienste müssen so entwickelt werden, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Zur Umsetzung orientieren sich viele Institutionen an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). So stellt das BehiG sicher, dass digitale öffentliche Dienste für alle nutzbar sind und niemand ausgeschlossen wird.
Ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet der European Accessibility Act, kurz EAA, Unternehmen, ihre digitalen und physischen Produkte barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft Onlineshops, Buchungssysteme, Bankdienste, Geldautomaten und mehr – auch für Firmen ausserhalb der EU, die in die EU liefern. Unternehmen sollten frühzeitig handeln, um den neuen Anforderungen zu entsprechen.
Bei eyevip sind ab dem Release 2.4.2 die Standard-Templates barrierefrei und somit können sich die Gäste ohne Hindernisse zu einem Event anmelden.
Ein besseres Nutzungserlebnis für Gäste durch:
Barrierefreiheit ist kein Luxus, sondern ein Grundrecht. Sie sorgt für mehr Gleichberechtigung, Selbstständigkeit und Lebensqualität für alle. Wer barrierefrei mitdenkt, schafft eine Welt, in der jeder Mensch uneingeschränkt teilhaben kann. Es liegt in unserer Verantwortung, Barrieren abzubauen – für eine inklusive Zukunft.